5. Einsprachefrist: Bohrbewilligung und Baugesuch liegen öffentlich auf.
6. Entscheid: Der Kanton Waadt und die Gemeinde Sullens entscheiden, ob eine Bewilligung erteilt respektive das Baugesuch gutgeheissen wird.
7. Bohrplatz: Der Bohrplatz wird eingerichtet.
8. Bohrung: Die Bohrung startet. Sullens und der Kanton Waadt werden regelmässig über den Arbeitsverlauf orientiert.
9. Misserfolg: Die Bohrung würde versiegelt, die grüne Wiese wiederhergestellt.
10. Erfolg: Zusammen mit dem Kanton Waadt würde in einem umfassenden Prozedere erarbeitet, ob überhaupt und wie die Lagerstätte genutzt werden könnte.